Beförderungsvertrag

Nach deutschem Luftrecht gilt die Person, die bei einem Tandemflug mitfliegt, offiziell nicht als „Passagier“ sondern wird vielmehr als „Fracht“ eingestuftUm dem rechtlichen Rahmen genüge zu tun braucht es daher einen Beförderungsvertrag und Haftungsausschluss.

Sollen Minderjährige befördert werden bedarf es zwingend des Einverständnisses beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten.

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