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Nach deutschem Luftrecht gilt die Person, die bei einem Tandemflug mitfliegt, offiziell nicht als „Passagier“ sondern wird vielmehr als „Fracht“ eingestuftUm dem rechtlichen Rahmen genüge zu tun braucht es daher einen Beförderungsvertrag und Haftungsausschluss.

Der versendete Beförderungsvertrag dient uns als Terminanfrage. Einer unserer Piloten wird sich dann mit Dir für die Feinabstimmung in Verbindung setzen. Der genaue Prozess wird unter Infos Allgemein erläutert. 

Sollen Minderjährige befördert werden bedarf es zwingend des Einverständnisses beider Elternteile bzw. Erziehungsberechtigten.

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